21 | Graffiti

§21.1 | Das Sprühen Rassistischer, menschenfeindlicher Inhalte oder schweren Beleidigungen/ Drohungen ist absolut Verboten ! Wird sich daran nicht gehalten , muss der jenige mit schweren Sanktionen bis hinzu einem permanenten Ausschluss aus diesem Projekt rechnen!

Das Besprühen des Gebäudes der Polizei zählt ebenfalls zu Cop Baiting und wird sanktioniert. Parolen wie ACAB gelten ebenfalls dazu.

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