37 - Tierschutz
Es ist nicht gestattet, Tiere, welche unter Tierschutz stehen, zu jagen oder zu töten. Unter Tierschutz stehen folgende Tiere:
• Hunde
• Katzen
• Kühe
• Mäuse und Ratten
• Meeressäugetiere
Es ist nicht gestattet, Tiere zu quälen, grundlos zu verletzen oder grundlos zu töten.
Zum Jagen von Tieren ist eine entsprechende Jagdlizenz notwendig.
Das Jagen ist nur im vorgesehenen Jagdgebiet gestattet
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