5 - Vertragsrecht
Ein Vertrag ist eine beidseitige Willenserklärung zwischen den Parteien.
Damit Verträge rechtskräftig sind, bedarf es der Schriftform
Damit ein Vertrag rechtskräftig ist, müssen neben Ort und Datum auch die Unterschriften aller Vertragsparteien vorhanden sein.
Verträge können jederzeit schriftlich durch alle Parteien gekündigt werden. Ist vertraglich keine Kündigungsfrist vereinbart, kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.
Alle Vertragsparteien sind zur Einhaltung verpflichtet. Bei Nichteinhaltung kann eine Vertragsstrafe verhängt werden. Diese muss vorher vertraglich vereinbart werden.
Niemand darf dazu gezwungen oder genötigt werden, Verträge abzuschließen. Eine Ausnahme regelt das Gericht bei einer Anordnung oder richterlichen Entscheidung.
Last updated