5 - Handel mit Waffen

  1. Der Handel mit illegal angesehenen Waffen ist strikt verboten und wird mit Bußgeld, Haft und Waffenlizenz Entzug bestraft.

  2. Der Verkauf von Waffen an Personen, die keinen Waffenschein besitzen, ist verboten und wird mit Waffenlizenz Entzug bestraft.

  3. Nur autorisiertes Fachpersonal, das die Zulassung zur Führung eines Waffenhandels hat und ein erweitertes Führungszeugnis ohne negative Einträge besitzt, darf gewerblich legale Waffen verkaufen. a. Der Begriff “Handel” beinhaltet ebenfalls Tauschgeschäfte sowie die illegale Weitergabe von Waffen an unberechtigte Personen.

  4. Der Verkauf einer Waffe ist nur gestattet, wenn man über ein Führungszeugnis und einen Waffenschein der entsprechenden Waffenlizenz verfügt.

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