36 - Angriff auf die staatliche Ordnung
Angriffe mit dem Ziel, die staatliche Ordnung zu schwächen, sind verboten.
Die Zerstörung von Staatseigentum, um die Behörden an der Ausführung ihrer Arbeit zu hindern, wird als Angriff gewertet.
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Angriffe mit dem Ziel, die staatliche Ordnung zu schwächen, sind verboten.
Die Zerstörung von Staatseigentum, um die Behörden an der Ausführung ihrer Arbeit zu hindern, wird als Angriff gewertet.
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