6 - Akteneinsicht
Jeder Bürger hat das Recht, seine Akte anzufordern oder Einsicht zu erhalten. Sofern diese Akten nicht Gegenstand eines Verfahrens sind, ist das Department dazu verpflichtet, diese herauszugeben.
Sollte die betreffende Akte Gegenstand eines Verfahrens sein, kann die Akte nur durch den Anwalt der betroffenen Partei angefordert werden.
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