19 - Haltegenehmigung zur Ausübung des Dienstes
Mitarbeitern der Exekutivbehörden sowie Rettungskräften ist es gestattet, außerhalb der regulären Parkflächen zu parken, wenn dies zur Ausübung der Arbeit notwendig ist.
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Mitarbeitern der Exekutivbehörden sowie Rettungskräften ist es gestattet, außerhalb der regulären Parkflächen zu parken, wenn dies zur Ausübung der Arbeit notwendig ist.
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