17 - Entführung / Geiselnahme / Freiheitsberaubung
Wer Personen gegen ihren Willen festhält, oder einsperrt oder ihr die Freiheit raubt, macht sich strafbar.
Wer eine Person entführt, macht sich strafbar.
Wer eine Person festhält und als Druckmittel nutzt, um daraus einen Vorteil zu erpressen, macht sich strafbar.
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