1 - Vertrauensgrundsatz
Alle Verkehrsteilnehmer haben sich mit vernünftigem Menschenverstand im Straßenverkehr zu bewegen. Kein Verkehrsteilnehmer soll zu irgendeinem Moment einer Gefahr ausgesetzt werden.
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Alle Verkehrsteilnehmer haben sich mit vernünftigem Menschenverstand im Straßenverkehr zu bewegen. Kein Verkehrsteilnehmer soll zu irgendeinem Moment einer Gefahr ausgesetzt werden.
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