9 - Hausfriedensbruch
Wer ein Gelände, ein Haus oder ein Geschäft auf Anweisung nicht verlässt oder nach Aussprache eines Hausverbots wieder betritt, begeht Hausfriedensbruch.
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Wer ein Gelände, ein Haus oder ein Geschäft auf Anweisung nicht verlässt oder nach Aussprache eines Hausverbots wieder betritt, begeht Hausfriedensbruch.
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