11 - Beeinträchtigung im Straßenverkehr
Das Führen eines Fahrzeugs ist nur bis 0,3 Promille Alkoholwert gestattet.
Das Führen eines Fahrzeugs unter Betäubungsmitteln ist grundsätzlich verboten.
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Das Führen eines Fahrzeugs ist nur bis 0,3 Promille Alkoholwert gestattet.
Das Führen eines Fahrzeugs unter Betäubungsmitteln ist grundsätzlich verboten.
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