8 Krankenaktenpflicht

  1. Jedes Krankenhaus und jeder niedergelassene Arzt ist dazu verpflichtet, über jeglichen Patienten eine Akte zu führen, welche jede Behandlung dokumentiert. Die Patientenakten können jederzeit von dem Patienten eingesehen werden und müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden.

  2. Krankenakten können bei vorliegender Straftat durch die Exekutive eingesehen werden.

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