5 - Ermittlungen

  1. Die Aufklärung von Straftaten durch Ermittlungen obliegt in erster Instanz den Exekutivbehörden.

  2. Im Zuge der Ermittlungen sind alle durch den Staat San Andreas genehmigten Mittel gestattet: a. Aussage von Zeugen und Tatverdächtigen b. Beweise und Informationen c. Schuldeingeständnis

  3. Beweismittel, die widerrechtlich erlangt werden, dürfen nicht verwendet werden. Sie sind umgehend zu vernichten.

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