5 - Ermittlungen
Die Aufklärung von Straftaten durch Ermittlungen obliegt in erster Instanz den Exekutivbehörden.
Im Zuge der Ermittlungen sind alle durch den Staat San Andreas genehmigten Mittel gestattet: a. Aussage von Zeugen und Tatverdächtigen b. Beweise und Informationen c. Schuldeingeständnis
Beweismittel, die widerrechtlich erlangt werden, dürfen nicht verwendet werden. Sie sind umgehend zu vernichten.
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