20 - Platzverweis
Beamte der Exekutive und Judikative haben die Möglichkeit, auf öffentlichen Plätzen, sofern angebracht, einen Platzverweis für maximal 4 Stunden auszusprechen. Längere Platzverweise müssen durch die Leitungsorgane der Exekutive genehmigt werden.
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