3 - Annahme von Bestechung
Die Annahme von Geldern oder anderen Gütern, welche nicht zur Erfüllung der vorgesehenen Arbeitsaufgaben der Beamten dienen, wird als Korruption gewertet.
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Die Annahme von Geldern oder anderen Gütern, welche nicht zur Erfüllung der vorgesehenen Arbeitsaufgaben der Beamten dienen, wird als Korruption gewertet.
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