2 - Parken
Das Abstellen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr darf keine Gefahr darstellen.
Das Parken an folgenden Orten ist verboten: a. In nicht gekennzeichneten Flächen b. An roten Bordsteinen c. Im Kreuzungsbereich d. Vor Einfahrten e. Vor Hydranten
Es ist nicht gestattet, mehrere Parkplätze gleichzeitig zu blockieren.
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