9 - Funktionsfähigkeit des Fahrzeuges
Um ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen, muss dieses Verkehrssicher sein. Zu dieser Straßensicherheit gehören eine funktionierende Lichtanlage, eine funktionsfähige und der Fahrzeugleistung angepasste Bremsanlage sowie ein amtliches Kennzeichen.
Beschädigte Fahrzeuge gelten als verkehrsuntauglich.
Es muss ein Kennzeichen vorhanden sein.
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