3 - Landung innerhalb geschlossener Ortschaften
Landung von Luftfahrzeugen ist nur außerhalb geschlossener Ortschaften genehmigungsfrei gestattet.
Landung von Luftfahrzeugen innerhalb geschlossener Ortschaften bedarf einer Genehmigung durch die Exekutivbehörden.
Das Landen innerhalb geschlossener Ortschaften ist nur auf ausgewiesenen Landeplätzen erlaubt.
Ausnahmen bestehen für Einsatzkräfte während der Ausübung ihrer Tätigkeiten.
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