1 - Allgemeine Bestimmungen
Die Strafprozessordnung regelt die Verfolgung im strafrechtlichen Sinne.
Straftaten verjähren nicht. Sie bleiben bestehen, bis sie vollstreckt oder aufgehoben wurden.
Ist kein Mitarbeiter der Judikative erreichbar, übernimmt die Exekutive die Aufgaben der Judikative in Vertretung.
Anwälte benötigen eine Lizenz, um als solche agieren zu können.
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