12 - Krankschreibung
Wer von einem Arzt krankgeschrieben wird, kann für die vorgeschriebene Zeit von der Arbeit fernbleiben und erhält einen besonderen Kündigungsschutz.
Der Arbeitgeber darf nicht vorschreiben, dass der Dienst mit Krankenschein weitergeführt werden muss.
Aktivitäten, welche der Genesung dienen, dürfen angewendet werden. Dazu zählen unter anderem Sport, Einkaufen, Spazieren gehen.
Fühlt sich ein Mitarbeiter wieder in der Lage zu arbeiten, kann er nach Rücksprache mit dem Arzt die Arbeit auch früher wieder aufnehmen. Eine “Gesundschreibung” ist nicht notwendig.
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