8 - Wucher

  1. Wer seine Ware privat oder geschäftlich zu deutlich überteuerten Preisen anbietet, und möglicherweise noch der Einzige ist, welcher die Ware anbietet, macht sich strafbar und wird mit Bußgeld bis hin zu Haft bestraft. Der Wucher beginnt ab einem Wert von 75% über dem üblichen Wert.

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