3 | Safezones
§ 3 | Safezones
§3.1 | Das MD gilt als absolute Safezone. In dieser sind jegliche Gewaltformen ( Raub, Geisel, Bedrohung) untersagt.
§3.2 | Die bewusste Flucht in eine Safezone bei laufender Situation hebt diese für die beiden Parteien auf. Es darf dabei keine dritt Partei in die Situation gezogen werden.
Die Flucht in eine Safezone ist nicht gegeben, wenn Straftäter (auch der selben Fraktion und Situation) mit PD Begleitung ins MD gebracht werden. Diese dürfen sowohl im Rettungswagen als auch im MD nicht angegriffen werden.
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