2 - Recht auf Ablehnung der Behandlung

  1. Jeder Bürger, welcher zurechnungsfähig ist und über keinen rechtlichen Vormund verfügt, kann mittels einer Verzichtserklärung die Behandlung verwehren. Die Ärzte tragen ab diesem Moment keine Verantwortung für weiterführende Schäden.

  2. Sollte kein weiterer Mediziner im Dienst sein, wird eine Notbehandlung stattfinden und der Patient muss am nächsten Tag für die weitere Behandlung wiederkommen.

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