30 - Sperrzonen
Ein Beamter ist in der Lage, eine Sperrzone für ein gewisses Gebiet auszurufen. Sollte jemand diese Sperrzone widerrechtlich betreten, so wird dieser mit einem Bußgeld belegt. Zusätzlich kann der bis zum Ende der Situation, weshalb die Sperrzone ausgerufen wurde, von den Beamten vor Ort in Gewahrsam genommen werden.
Als Allgemeine Sperrzonen gelten die Bereiche LSPD, SASP, LSSD. Wer sich unbegründet dort aufhält, macht sich strafbar
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