2 - Löschfristen
Jeder hat das Recht, Strafeinträge aus der Akte löschen zu lassen. Dazu gelten folgende Fristen: a. Bis 15 Hafteinheiten - 1 Wochen b. Bis 40 Hafteinheiten - 4 Wochen c. Über 40 Hafteinheiten – 2-3 Monate je nach Schwere der Taten
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