4 - Handel mit Betäubungsmitteln
Der Handel mit Betäubungsmitteln ist grundsätzlich verboten.
Ab einer Handelsmenge von mindestens einem Kilo wird von gewerbsmäßigem Handel ausgegangen.
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Der Handel mit Betäubungsmitteln ist grundsätzlich verboten.
Ab einer Handelsmenge von mindestens einem Kilo wird von gewerbsmäßigem Handel ausgegangen.
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