10 - Erkennungsdienstliche Maßnahme
Kommt es zu einer Verhaftung, sind die Mitarbeiter der Exekutivbehörden dazu verpflichtet, eine erkennungsdienstliche Maßnahme durchzuführen. Dazu gehört: • Fingerabdrücke • DNA-Abstrich • ggf. medizinische Maßnahmen
Wird der Tatverdächtige freigesprochen, hat er das Recht, die Daten aus der erkennungsdienstlichen Maßnahme löschen zu lassen. Das Recht verfällt, wenn der Tatverdächtige bereits vorbestraft war.
Das Verweigern der erkennungsdienstlichen Maßnahme stellt eine Straftat dar und berechtigt die Mitarbeiter der Exekutive, die Maßnahme unter Zwang auszuführen.
Last updated