4 - Durchsuchungen

  1. Personendurchsuchungen können durch Beamte der Exekutive durchgeführt werden, wenn ein hinreichender Verdacht vorliegt.

  2. Außerdem ist eine Durchsuchung rechtens, wenn es zu einer Festnahme kommt.

  3. Fahrzeuge dürfen durchsucht werden, wenn dieses einer Straftat zugeordnet werden kann oder für eine Straftat genutzt wird.

  4. Zur Durchsuchung von Gebäuden oder Grundstücken wird ein Durchsuchungsbeschluss benötigt. Ist kein Mitarbeiter der Judikative erreichbar, kann die höchste Instanz der Exekutivbehörden den Durchsuchungsbeschluss genehmigen. a. Die IAA hat das Recht, jeden Durchsuchungsbeschluss zu prüfen und nichtig zu erklären.

  5. Ein Durchsuchungsbeschluss muss vor der Durchsuchung der betroffenen Person ausgehändigt werden.

  6. Beamte der Exekutive haben das Recht, bei Durchsuchungen Gegenstände zu konfiszieren und illegale Gegenstände zu vernichten.

  7. Durchsuchungen können geschlechtsunabhängig durchgeführt werden.

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