4 - Umgang mit Waffen
Das öffentliche Vorzeigen einer Waffe ohne triftigen Grund ist nicht gestattet.
Das sichtbare Tragen einer Schusswaffe ist verboten.
Das Abfeuern eines Schusses ist nur für die Verteidigung des eigenen Lebens oder auf Schießanlagen gestattet und muss unmittelbar danach bei den Exekutivbehörden gemeldet werden.
Der Waffengebrauch muss stets verhältnismäßig sein.
Bei Straftaten, bei denen eine Waffe genutzt wird, liegt der Missbrauch einer Waffe vor. (Waffenlizenz Entzug)
Bei Missbrauch von Werkzeugen wird dieses als Waffe gewertet.
Jegliche Voll, Halb - automatischen Waffen so wie nicht Handfeuerwaffen und auch illegale Waffen gelten als nicht verhältnismäßig!
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