3 - Kontrollen und Beschlagnahmungen
Den Exekutivbehörden obliegt das Recht, zu jeder Zeit und ohne Grund Personen- und Verkehrskontrollen durchzuführen.
a. Dies betrifft nicht die Durchsuchung von Personen und Fahrzeugen.
Liegt ein hinreichender Verdacht vor, dürfen Mitarbeiter der Exekutivbehörden Personen und Fahrzeuge durchsuchen.
a. Ein hinreichender Verdacht ist gegeben, wenn Straftaten durch Mitarbeiter der Exekutivbehörden beobachtet werden oder eine Verurteilung zu einem späteren Zeitpunkt als wahrscheinlich gilt.
Bei der Durchsetzung der Gesetze ist es den Exekutivbehörden erlaubt, Gegenstände und Fahrzeuge, die Teil einer Straftat sind, zu beschlagnahmen.
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