7 - Entbindung der Schweigepflicht

  1. Der Patient kann jederzeit den Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden. Dies bedarf nicht unbedingt einer schriftlichen Form, sollte es unabhängige Dritte Zeugen geben, welche die Entbindung bezeugen können.

  2. Auch kann das Gericht durch einen Beschluss die Schweigepflicht eines Mediziners aufheben.

  3. Die Schweigepflicht kann durch einen Mitarbeiter der Exekutivbehörden zur Wahrung höherer Güter gebrochen werden. Der Grundsatz soll angewendet werden, um unwissende Menschen vor einer Verschlechterung der Gesundheit zu bewahren. Es ist abzuschätzen, ob ein Bruch gerechtfertigt ist. a. Die Übermittlung der Patienteninformationen darf nur an den bedrohten Menschen erfolgen.

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