31 - Gefängnisausbruch und Gefangenenbefreiung
Wer einer anderen Person zum Gefängnisausbruch verhilft oder selbst ausbricht, macht sich strafbar.
Wer aus dem polizeilichen Gewahrsam ausbricht oder verhilft, macht sich strafbar
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Wer einer anderen Person zum Gefängnisausbruch verhilft oder selbst ausbricht, macht sich strafbar.
Wer aus dem polizeilichen Gewahrsam ausbricht oder verhilft, macht sich strafbar
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