9 - Untersuchungshaft / Präventivhaft

  1. Untersuchungshaft kann von jedem Beamten der Exekutive angeordnet werden, sofern ein Tatverdacht vorliegt.

  2. Die Dauer der Untersuchungshaft wird mit bis zu 10 HE auf die Endstrafe angerechnet.

  3. Die Untersuchungshaft endet mit der endgültigen Inhaftierung oder Freilassung.

  4. Flucht aus der Untersuchungshaft wird als Gefängnisausbruch gewertet.

  5. Die Präventivhaft ist eine Sicherheitsmaßnahme zum Schutz des eigenen Lebens oder das Leben anderer.

  6. Die Präventivhaft kann durch Beamte der Exekutive verordnet werden. Mitarbeiter des Los Santos Medical Departments können eine Empfehlung zur Präventivhaft aussprechen.

  7. Die Präventivhaft darf maximal für 10 Minuten angeordnet werden. Verlängerungen können durch die Leitungsebene der Exekutive angeordnet werden.

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