5 - Beihilfe
Wer einem Straftäter wissentlich oder unwissentlich bei einer Straftat hilft oder diese deckt, macht sich der Beihilfe strafbar.
Beihilfe wird mit 50% der eigentlichen Straftat bestraft.
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Wer einem Straftäter wissentlich oder unwissentlich bei einer Straftat hilft oder diese deckt, macht sich der Beihilfe strafbar.
Beihilfe wird mit 50% der eigentlichen Straftat bestraft.
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