20 | Staatsfraktionen
§20 | Staatsfraktionen
§20.1 | Staatsfraktionen ist es nicht gestattet illegale Dinge zu tun (Überfälle, Routen, Waffenhandel, etc).
§20.2 | Paycheck-farming ist im Staatsdienst verboten. Um zivile Jobs an zu nehmen muss man außer Dienst gehen!
§20.3 | Korruption muss im Support beantragt werden. Dies genehmigt die Fraktionsverwaltung-Staatlich oder das Highteam.
§20.4 | Staatliche Ausrüstung wie Medizin, Fahrzeuge und Waffen darf nicht Verkauft oder weiter gegeben werden. Ausgenommen Medizinische Alltagsgegenstände (Verbandskasten, Bandage, Schmerztablette).
§20.5 | Es darf keinerlei staatliches Eigentum entwendet oder aufgebrochen werden!
PD und MD Autos Aufbrechen und ausräumen Diese dürfen nur in Bezug auf eine RP Situation durchsucht werden und nur dann, wenn diese nicht verschlossen sind.
Ausrüstung von Beamten (PD oder MD) stehlen
Das Stehlen der MD / FD Fahrzeuge ist nur für eine sinnvolle RP-Situation gestattet.
Das Stehlen der PD Fahrzeuge ist ausschließlich für die Flucht aus der Situation gestattet.
Zur Ausrüstung von Beamten gelten alle Dinge, die nicht auf dem freien Mark und Schwarzmarkt erhältlich sind. Zusätzlich gilt auch die Munition eines Polizisten zur Ausrüstung, auch wenn man diese selbst Craften kann. Die Handschellen und Munition dürfen nur nach einer direkten Situation unter Verwendung von §20.5 entwendet werden. (siehe: 5 | Allgemeine Roleplay Regeln).
§20.6 | Staatliche Mittel dürfen nicht für private Zwecke benutzt werden.
§20.7 | Das Geld auf den Firmenkonten gehört dem Staat und wird als Mittel für diese Unternehmen bereitgestellt! Das Geld ist ausschließlich für Ausrüstung und Pflege der entsprechenden Fraktion gedacht!
§20.8 | Die obersten 4 Posten der Staatsfraktionen sind ausschließlich einzelnt zu besetzten! Blockiert eine inaktive Person die Stelle muss die Personalabteilung handeln!
§20.9 | Der Chief der Staatsfraktionen kann nur vom Staat (Administrativ) gestellt werden sollte der Vorgänger aufhören.
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