13 | Geiselnahmen, Entführungen oder Bankraube
§13 | Geiselnahmen, Entführungen oder Bankraube
§13.1 | Es dürfen maximal $10.000 für eine Geisel verlangt werden. In der Verbindung mit einer Großaktionen.
§13.2 | Bei einer Cop-Geisel müssen mindestens 3 weitere, nicht als Geisel genommene Beamte im Dienst sein.
§13.3 | Es darf nur eine Großaktion (Bankraub, Geiselnahme, Juwelenraub, Ladenraub,, Humane Labs) gleichzeitig erfolgen.
§13.4 | Fake-Geiseln (Geiseln, die nur spielen, als wären sie in der Gewalt der Täter), sind erlaubt, dürfen aber nur einzeln genommen werden, sprich, es darf z.B. nicht die Konstellation 1 Fake Geisel & 1 Echte-Geisel stattfinden.
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