16 | Gangkriege
§16 | Gangkriege
§16.1 | Um einen Gang Krieg zu starten, müssen vorher das Cayo-Perico Kartell ihr Okay gegeben haben.
§16.2 | Damit eine Kriegserklärung genehmigt wird, muss ein triftiger RP grund vorliegen.
§16.3 | Bei der Ausführung von Gang Kriegen ist auf die Beibehaltung des RPs zu achten und es sollte sich nicht nur um das reine Töten der anderen Gruppierung handeln.
§16.4 | Gang Kriege müssen dem Gegenüber mitgeteilt werden.
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