12 | Überfälle

§ 12 | Überfälle

§12.1 | Bei einem Überfall darf niemandem seine Lebensmittel abgenommen werden, die Person darf nicht gezwungen werden, Geld vom Bankautomaten abzuheben, um ihm diese dann abzunehmen.

§12.2 | Bei jeglicher Art von Überfällen ist darauf zu achten, dass Verhandlungen geführt werden.

§12.3 | Banküberfälle(kleine Filialen) dürfen ab 4 Polizisten im Dienst durchgeführt werden,

§12.4 | Die Staatsbank benötigt für einen Überfall 6 Polizisten im Dienst.

§12.5 | Juwelen Räube sind ab 4 Polizisten im Dienst möglich

§12.6 | Das Humane Labs darf ab 8 Polizisten im Dienst ausgeraubt werden.

§12.7 | Laden Überfälle dürfen ab 2 Polizisten im Dienst durchgeführt werden.

§12.8 | Medics sind unantastbar, es sei denn, es liegt ein RP-Hintergrund vor.

§12.9 | Der Überfall auf eine Bank ist ohne Geisel untersagt.

§12.10 | Auch Täter müssen Ihr Leben schützen. Die Geisel ist deren Lebensversicherung! Als diese sollte sie auch behandelt und anerkannt werden. Sinnloses töten der Geisel oder Sinnlose Provokationen in Richtung PD zählen darunter.

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